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Sauerland/Paderborn-Gesetz§ 30
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/30#abs-1 (1) Die Städte Kleinenberg und Lichtenau und die Gemeinden Asseln, Atteln, Blankenrode, Dalheim (Amt Atteln) - mit Ausnahme der in § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 29 Abs. 2 Nr. 1 genannten Gebietsteile -, Ebbinghausen, Grundsteinheim, Hakenberg, Henglarn, Herbram, Holtheim, Husen und Iggenhausen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Lichtenau und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/30#abs-2 (2) In die Stadt Lichtenau wird aus der Gemeinde Elisenhof die Flur 3 (Gemarkung Dalheim) eingegliedert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/30#abs-3 (3) Die Ämter Atteln und Lichtenau werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lichtenau.