Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sauerland/Paderborn-Gesetz
Sauerland/Paderborn-Gesetz§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/3#abs-1 (1) Die Stadt Hemer - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 genannten Gebietsteile - und die Gemeinden Becke, Deilinghofen, Frönsberg und Ihmert - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 genannten Gebietsteile - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hemer und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/3#abs-2 (2) In die Stadt Hemer werden eingegliedert:
1. aus der Gemeinde Garbeck die Flur:
Gemarkung Garbeck
Flur 10;
2. aus der Gemeinde Kesbern die Flurstücke:
Gemarkung Kesbern
Flur 6 Nr. 63 bis 65,
Flur 7 Nr. 49, 267 und 283.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/3#abs-3 (3) Das Amt Hemer wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Hemer.