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Sauerland/Paderborn-Gesetz

§ 16

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/16#abs-1 (1) Die Stadt Hallenberg und die Gemeinden Braunshausen, Hesborn und Liesen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hallenberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/16#abs-2 (2) Das Amt Hallenberg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Hallenberg.

§ 15 § 17