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§ 16 NW_27219 (Nordrhein-Westfalen)

Sauerland/Paderborn-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Hallenberg und die Gemeinden Braunshausen, Hesborn und Liesen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hallenberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Hallenberg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Hallenberg.