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Düsseldorf-Gesetz

§ 27

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27217/27#abs-1 (1) Die neue Gemeinde Velbert wird ab 1. Juli 1975 dem Amtsgericht Velbert zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören:

1. das Gebiet der bisherigen Gemeinde Langenberg sowie das Gebiet der bisherigen Gemeinde Neviges, soweit dies in die neue Gemeinde Velbert einbezogen wird, zum Bezirk des Amtsgerichts Langenberg,

2. das übrige Gemeindegebiet zum Bezirk des Amtsgerichts Velbert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27217/27#abs-2 (2) Das Amtsgericht Langenberg wird mit Ablauf des 30. Juni 1975 aufgehoben.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27217/27#abs-3 (3)

IV. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§ 26 § 28