Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Münster/Hamm-Gesetz
Münster/Hamm-Gesetz§ 15
Stand: 01.01.2000
Die Stadt Beckum und die Gemeinde Neubeckum - mit Ausnahme der in § 16 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Beckum und führt die Bezeichnung ,,Stadt".