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§ 15 Münster/Hamm-Gesetz (Nordrhein-Westfalen)

Münster/Hamm-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stadt Beckum und die Gemeinde Neubeckum - mit Ausnahme der in § 16 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Beckum und führt die Bezeichnung ,,Stadt".