Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bielefeld-Gesetz

Bielefeld-Gesetz

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27213/6#abs-1 (1) Die Stadt Harsewinkel und die Gemeinden Greffen und Marienfeld werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Harsewinkel und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27213/6#abs-2 (2) Das Amt Harsewinkel wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Harsewinkel.

§ 5 § 7