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§ 6 NW_27213 (Nordrhein-Westfalen)

Bielefeld-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Harsewinkel und die Gemeinden Greffen und Marienfeld werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Harsewinkel und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Harsewinkel wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Harsewinkel.