Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des …§ 1
Stand: 26.08.2026
Der Rat der Gemeinde Roetgen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.