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§ 1 NW_27212 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Rat der Gemeinde Roetgen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.