Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Aachen-Gesetz
Aachen-Gesetz§ 38
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/38#abs-1 (1) Die Gemeinden Erftstadt, Zülpich, Weilerswist, Schleiden, Mechernich, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Bad Münstereifel, Dahlem und Blankenheim werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/38#abs-2 (2) Der neue Kreis erhält den Namen Euskirchen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/38#abs-3 (3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Euskirchen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/38#abs-4 (4) Die bisherigen Kreise Euskirchen und Schleiden werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Euskirchen.
III. Abschnitt
Schlußbestimmungen