(1) Die Gemeinden Erftstadt, Zülpich, Weilerswist, Schleiden, Mechernich, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Bad Münstereifel, Dahlem und Blankenheim werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der neue Kreis erhält den Namen Euskirchen.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Euskirchen.
(4) Die bisherigen Kreise Euskirchen und Schleiden werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Euskirchen.
III. Abschnitt
Schlußbestimmungen