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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Rees

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27205/1#abs-1 (1) Die Stadt Emmerich und die Gemeinden Borghees, Hüthum, Klein-Netterden (Amt Elten), Dornick, Praest und Vrasselt (Amt Vrasselt) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Emmerich und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27205/1#abs-2 (2) Die Ämter Elten und Vrasselt werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Elten ist die Gemeinde Elten; Rechtsnachfolgerin des Amtes Vrasselt ist die Stadt Emmerich.

§ 2