Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich§ 4
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden Langweiler und Niedermerz (Amt Aldenhoven) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niedermerz.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften