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§ 4 NW_27198 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Langweiler und Niedermerz (Amt Aldenhoven) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niedermerz.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften