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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Düren

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27197/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Niederzier und Oberzier (Amt Niederzier) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niederzier.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27197/1#abs-2 (2) Das Amt Niederzier wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Niederzier.

§ 2