nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NW_27197 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Düren

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Niederzier und Oberzier (Amt Niederzier) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niederzier.

(2) Das Amt Niederzier wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Niederzier.