(1) Die Gemeinden Niederzier und Oberzier (Amt Niederzier) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niederzier.
(2) Das Amt Niederzier wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Niederzier.
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(1) Die Gemeinden Niederzier und Oberzier (Amt Niederzier) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niederzier.
(2) Das Amt Niederzier wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Niederzier.