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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Steinfurt

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27195/1#abs-1 (1) Die Stadt Ochtrup und die Gemeinden Langenhorst und Welbergen (Amt Ochtrup) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Ochtrup und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27195/1#abs-2 (2) Das Amt Ochtrup wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ochtrup.

§ 2