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Gesetz über die Eingliederung der Gemeinden des Amtes Ahlen in die Stadt Ahlen, Landkreis …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27191/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen (Amt Ahlen) werden in die Stadt Ahlen eingegliedert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27191/1#abs-2 (2) Das Amt Ahlen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahlen.

§ 2