(1) Die Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen (Amt Ahlen) werden in die Stadt Ahlen eingegliedert.
(2) Das Amt Ahlen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahlen.
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(1) Die Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen (Amt Ahlen) werden in die Stadt Ahlen eingegliedert.
(2) Das Amt Ahlen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahlen.