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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27190/3#abs-1 (1) Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27190/3#abs-2 (2) Das Amt Wüllen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahaus.

§ 2 § 4