(1) Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.
(2) Das Amt Wüllen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahaus.
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(1) Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.
(2) Das Amt Wüllen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahaus.