nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 NW_27190 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.

(2) Das Amt Wüllen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahaus.