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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27188/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Wenden und Römershagen (Amt Wenden) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wenden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27188/1#abs-2 (2) Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.

§ 2