Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27188/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Wenden und Römershagen (Amt Wenden) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27188/1#abs-2 (2) Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.