(1) Die Gemeinden Wenden und Römershagen (Amt Wenden) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wenden.
(2) Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.
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(1) Die Gemeinden Wenden und Römershagen (Amt Wenden) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wenden.
(2) Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.