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§ 1 NW_27188 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Wenden und Römershagen (Amt Wenden) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wenden.

(2) Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.