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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27187/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Düdinghausen, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen (Amt Medebach) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Medebach und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27187/1#abs-2 (2) Das Amt Medebach wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Medebach.