Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 2
Fn 2§ 25
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/25#abs-1 (1) Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Siegkreises wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/25#abs-2 (2) Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Gemeinde Wesseling wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/25#abs-3 (3) Die Wählbarkeit der Mitglieder der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland wird durch dieses Gesetz, das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern vom 11. März 1969 (GV. NW. S. 152) und das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve vom 11. März 1969 (GV. NW. S. 160) nicht berührt.