Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Kranenburg, Wyler, Zyfflich (Amt Kranenburg) und die Gemeinden Mehr und Niel (Amt Rindern) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kranenburg.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/1#abs-2 (2) Das Amt Kranenburg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Kranenburg.