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§ 1 NW_27182 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Kranenburg, Wyler, Zyfflich (Amt Kranenburg) und die Gemeinden Mehr und Niel (Amt Rindern) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kranenburg.

(2) Das Amt Kranenburg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Kranenburg.