Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern§ 6
Stand: 01.01.2000
Die Gemeinden Wachtendonk und Wankum werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wachtendonk.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften