nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Wachtendonk und Wankum werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wachtendonk.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften