Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Alfen, Kirchborchen und Nordborchen, Landkreis Paderborn
Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Alfen, Kirchborchen und Nordborchen …§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden Alfen, Kirchborchen und Nordborchen, Landkreis Paderborn, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borchen.