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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27175/6#abs-1 (1) Die Stadt Meinerzhagen (Amt Meinerzhagen) und die Gemeinde Valbert (Amt Meinerzhagen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde trägt den Namen Meinerzhagen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27175/6#abs-2 (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Gemeinde Lüdenscheid-Land die Fluren (Flurstücke)

Gemarkung Lüdenscheid-Land

Flur 34 mit Ausnahme der Flurstücke Nr. 5, 72 bis 87, 126, 127, 140, 150 bis 158,

Flur 35 Nr. 51, 52, 54 bis 64,

Flur 36 Nr. 22 und 75.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27175/6#abs-3 (3) Das Amt Meinerzhagen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Meinerzhagen.

§ 5 § 7