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Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Marienloh, Landkreis Paderborn, in die Stadt …§ 2
Stand: 26.08.2026
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Paderborn und der Gemeinde Marienloh vom 20. Februar 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage]
1. Von der in § 3 des Gebietsänderungsvertrages getroffenen Regelung für die Überleitung des Ortsrechts bleibt § 40 des Ordnungsbehördengesetzes unberührt.
2. § 3 Abs. 6 und § 5 Abs. 2 und 3 des Gebietsänderungsvertrages entfallen.
3. Die Anlage zum Gebietsänderungsvertrag bezieht sich auf § 6 des Gebietsänderungsvertrages.
4. Nr. 1, Nr. 4 Satz 2 und Nr. 10 Abs. 3 der Anlage zum Gebietsänderungsvertrag entfallen.