Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen
Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen§ 7
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden Altenseelbach, Neunkirchen, Salchendorf, Struthütten, Wiederstein und Zeppenfeld (Amt Burbach) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Neunkirchen.