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§ 7 Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen (Nordrhein-Westfalen)

Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Altenseelbach, Neunkirchen, Salchendorf, Struthütten, Wiederstein und Zeppenfeld (Amt Burbach) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Neunkirchen.