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Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27170/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Burgholdinghausen, Buschhütten, Eichen, Fellinghausen, Ferndorf, Kreuztal, Krombach, Kredenbach (mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke), Littfeld und Osthelden (Amt Ferndorf) und die Gemeinden Mittelhees und Oberhees (Amt Freudenberg) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kreuztal und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27170/1#abs-2 (2) In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Dahlbruch (Amt Keppel) eingegliedert die Flurstücke

Gemarkung Dahlbruch

Flur 5 Nr. 110, 111, 112, 115, 288, 289, 290 und 361

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27170/1#abs-3 (3) Das Amt Ferndorf wird aufgelöst, Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kreuztal.

§ 2