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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Lemgo§ 7
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27169/7#abs-1 (1) Die Gemeinden Asendorf, Bavenhausen - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bentorf, Brosen, Erder, Heidelbeck - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Henstorf, Hohenhausen, Kalldorf, Langenholzhausen, Lüdenhausen - mit Ausnahme der in den §§ 5 und 8 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Osterhagen, Stemmen, Talle, Varenholz und Westorf werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kalletal.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27169/7#abs-2 (2) In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Schwelentrup folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Schwelentrup
Flur 9 Nr. 60 und 61