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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Lemgo

§ 11

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27169/11#abs-1 (1) Die Gemeinden Dörentrup, Kalletal und Lemgo werden dem Amtsgericht Lemgo, die Gemeinden Leopoldshöhe und Oerlinghausen dem Amtsgericht Oerlinghausen, die Gemeinde Bad Salzuflen dem Amtsgericht Bad Salzuflen zugeordnet. Das Amtsgericht Hohenhausen wird aufgehoben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27169/11#abs-2 (2) Die Gemeinde Extertal wird ab 1. Juli 1969 dem Amtsgericht Lemgo zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört sie zum Bezirk des Amtsgerichts Alverdissen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27169/11#abs-3 (3) Die Gemeinde Barntrup wird ab 1. Juli 1969 dem Amtsgericht Blomberg zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört sie mit Ausnahme der Ortsteile Sommersell und Selbeck zum Bezirk des Amtsgerichts Alverdissen, die Ortsteile Sommersell und Selbeck zum Bezirk des Amtsgerichts Lemgo.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27169/11#abs-4 (4) Das Amtsgericht Alverdissen wird mit Ablauf des 30. Juni 1969 aufgehoben.

§ 10 § 12