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Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Rhede, Landkreis Borken§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27168/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Rhede, Vardingholt, Krommert, Krechting und Büngern, Landkreis Borken, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rhede.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27168/1#abs-2 (2) Das Amt Rhede wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rhede.