Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 19. Juni 1972

Der Landtag hat am 24. Februar 1972 dem zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Staatsvertrag über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände zugestimmt.

Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist im Monat Mai 1972 erfolgt; der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 8 am 1. Juni 1972 in Kraft getreten.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag

zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen

und dem Land Rheinland-Pfalz

über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen,

kommunale Arbeitsgemeinschaften

und Wasser- und Bodenverbände

Das Land Nordrhein-Westfalen und das Land Rheinland-Pfalz schließen folgenden

Staatsvertrag

Art 1