Vom 19. Juni 1972
Der Landtag hat am 24. Februar 1972 dem zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Staatsvertrag über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände zugestimmt.
Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist im Monat Mai 1972 erfolgt; der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 8 am 1. Juni 1972 in Kraft getreten.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatsvertrag
zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen
und dem Land Rheinland-Pfalz
über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen,
kommunale Arbeitsgemeinschaften
und Wasser- und Bodenverbände
Das Land Nordrhein-Westfalen und das Land Rheinland-Pfalz schließen folgenden
Staatsvertrag