Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land …

Art 8

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht. Der Vertrag tritt am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

Hannover, den 9. Mai 1969

Für den Niedersächsischen

Ministerpräsidenten

Der Niedersächsische Minister

des Innern

Lehners

Düsseldorf, den 23. April 1969

Für die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Innenminister

Weyer

Art 7