Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 274

Verordnung über die zuständigen Stellen nach dem Auslands-Rechtsauskunftsgesetz

2 Normen · Ausgangsfassung vom 16.07.1974 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1
  3. § 2

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    24.09.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.09.2014, Artikel 27

    GV. NRW. S. 647

  2. Historischer Änderungsnachweis

    28.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 9

    GV. NRW. S. 274

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).