Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 274
Verordnung über die zuständigen Stellen nach dem Auslands-Rechtsauskunftsgesetz
2 Normen · Ausgangsfassung vom 16.07.1974 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
24.09.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.09.2014, Artikel 27
GV. NRW. S. 647
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Historischer Änderungsnachweis
28.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 9
GV. NRW. S. 274
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).