Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über den Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu der Verwaltungsvereinbarung über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister 'Zentrale Datenstelle - ZDL' vom 29. April 1971
Bekanntmachung des Abkommens über den Beitritt der Länder Brandenburg …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 10. Mai 1994
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 2. März 1994 gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über den Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verwaltungsvereinbarung über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (Zentrale Datenstelle - ZDL) vom 29. April 1971 zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Einbeziehung der Länder
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
in die
Verwaltungsvereinbarung
über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister
(Zentrale Datenstelle - ZDL)
vom 29. April 1971
Abkommen der Länder
über den Beitritt
der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
zur Verwaltungsvereinbarung
über die Zentrale Datenstelle
der Landesfinanzminister
(Zentrale Datenstelle - ZDL)
vom 29. April 1971
Das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch den Finanzminister,
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Bayerischen Ministerpräsidenten,dieser
vertreten durch den Bayerischen Staatsminister der Finanzen,
das Land Berlin,
vertreten durch den Senator für Finanzen,
das Land Brandenburg,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister der Finanzen,
die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Finanzen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Senat,
das Land Hessen,
vertreten durch die Hessische Ministerin der Finanzen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch die Finanzministerin,
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium,
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Finanzminister,
das Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister der Finanzen,
das Saarland,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister der Finanzen,
der Freistaat Sachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Staatsminister der Finanzen,
das Land Sachsen-Anhalt,
vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt,
dieser vertreten durch den Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein,
diese vertreten durch den Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein,
und
das Land Thüringen
vertreten durch den Thüringer Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Thüringer Finanzminister,
schließen folgende Vereinbarung: