Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über den Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu der Verwaltungsvereinbarung über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister 'Zentrale Datenstelle - ZDL' vom 29. April 1971

Bekanntmachung des Abkommens über den Beitritt der Länder Brandenburg …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 10. Mai 1994

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 2. März 1994 gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über den Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verwaltungsvereinbarung über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (Zentrale Datenstelle - ZDL) vom 29. April 1971 zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Einbeziehung der Länder

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

in die

Verwaltungsvereinbarung

über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister

(Zentrale Datenstelle - ZDL)

vom 29. April 1971

Abkommen der Länder

über den Beitritt

der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

zur Verwaltungsvereinbarung

über die Zentrale Datenstelle

der Landesfinanzminister

(Zentrale Datenstelle - ZDL)

vom 29. April 1971

Das Land Baden-Württemberg,

vertreten durch den Finanzminister,

der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Bayerischen Ministerpräsidenten,dieser

vertreten durch den Bayerischen Staatsminister der Finanzen,

das Land Berlin,

vertreten durch den Senator für Finanzen,

das Land Brandenburg,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister der Finanzen,

die Freie Hansestadt Bremen,

vertreten durch den Senator für Finanzen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

vertreten durch den Senat,

das Land Hessen,

vertreten durch die Hessische Ministerin der Finanzen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

vertreten durch die Finanzministerin,

das Land Niedersachsen,

vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium,

das Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Finanzminister,

das Land Rheinland-Pfalz,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister der Finanzen,

das Saarland,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister der Finanzen,

der Freistaat Sachsen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Staatsminister der Finanzen,

das Land Sachsen-Anhalt,

vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt,

dieser vertreten durch den Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein,

vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein,

diese vertreten durch den Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein,

und

das Land Thüringen

vertreten durch den Thüringer Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Thüringer Finanzminister,

schließen folgende Vereinbarung:

Art I