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Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 24. Juni 1971

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Juni 1971 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 30. Dezember 1970 / 21. Mai 1971 zugestimmt.

Das Abkommen ist nach seinem Artikel 11 Absatz 3 für das Land Nordrhein-Westfalen am 24. Juni 1971 in Kraft getreten.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Stellvertreter

des Ministerpräsidenten

des Landes Nordrhein-Westfalen

Abkommen

über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für

öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Das Land Berlin

die Freie Hansestadt Bremen

die Freie und Hansestadt Hamburg

das Land Hessen

das Land Niedersachsen

das Land Nordrhein-Westfalen und

das Land Schleswig-Holstein

schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.

Art 1