Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 24. Juni 1971
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Juni 1971 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 30. Dezember 1970 / 21. Mai 1971 zugestimmt.
Das Abkommen ist nach seinem Artikel 11 Absatz 3 für das Land Nordrhein-Westfalen am 24. Juni 1971 in Kraft getreten.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für
öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Das Land Berlin
die Freie Hansestadt Bremen
die Freie und Hansestadt Hamburg
das Land Hessen
das Land Niedersachsen
das Land Nordrhein-Westfalen und
das Land Schleswig-Holstein
schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.