Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ÖPNVG NRW
ÖPNVG NRWSchlussformel
Stand: 26.08.2026
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Hinweis
Neufassung der Gesetze
(Artikel 10 des Gesetzes v. 27. 1. 2004 (GV. NRW. S. 30))
Die zuständigen Ministerien werden ermächtigt, die durch dieses Gesetz geänderten Gesetze in einer neuen Fassung mit neuem Datum und in fortlaufender Paragrafenreihenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu berichtigen.