Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ÖPNVG NRW

ÖPNVG NRW

Schlussformel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Hinweis

Neufassung der Gesetze

(Artikel 10 des Gesetzes v. 27. 1. 2004 (GV. NRW. S. 30))

Die zuständigen Ministerien werden ermächtigt, die durch dieses Gesetz geänderten Gesetze in einer neuen Fassung mit neuem Datum und in fortlaufender Paragrafenreihenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu berichtigen.

§ 17