Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der Neufassung
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …§ 14 Gemeingebrauch
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/14#abs-1 (1) Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch). Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht kein Rechtsanspruch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/14#abs-2 (2) Im Rahmen des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr einschließlich des fließenden Radverkehrs den Vorrang vor dem ruhenden, soweit sich aus der Widmung der Straße und dem Straßenverkehrsrecht nichts anderes ergibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/14#abs-3 (3) Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt wird, dem sie zu dienen bestimmt ist. Der Straßenanliegergebrauch (§ 14a) bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/14#abs-4 (4) Die Erhebung von Gebühren für die Ausübung des Gemeingebrauchs bedarf einer besonderen gesetzlichen Regelung.
Wird zitiert von 95 Entscheidungen zu § 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 24.08.2012 – 18 K 5128/11
- OVG NRW, 17.07.2014 – 11 A 2250/12Zitiert von 3
- VG Minden, 04.09.2018 – 1 K 9837/17
- VG Gelsenkirchen, 03.04.2025 – 2 K 5518/23Zitiert von 1
- OVG NRW, 11.10.2024 – 8 B 731/24Zitiert von 4
- OVG NRW, 26.10.2023 – 11 A 339/23Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VG Aachen, 21.07.2026 – 10 K 230/24Anfechtung einer verkehrsrechtlichen Straßensperrung nach straßenrechtlicher Teileinziehung; fehlende Klagebefugnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 05.06.2026 – 6 L 716/26
- VG Düsseldorf, 27.11.2025 – 16 K 5782/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.