Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Heranziehung der örtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge zur Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Kriegsopferfürsorge
Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Heranziehung der örtlichen Träger der …§ 4
Stand: 26.08.2026
Die Satzung tritt am 1. Januar 1963 in Kraft.
Vorsitzender
der Landschaftsversammlung Rheinland
Schriftführer
der Landschaftsversammlung
Rheinland
Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12 Mai 1953 (GS NW. S. 217) bekanntgemacht
Köln, den 7. Januar 1963
Der Direktor
Des Landschaftsverbandes Rheinland