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Satzung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen§ 8 Vertretungsbefugnis der Vertreterversammlung
Stand: 26.08.2026
Die Vertreterversammlung vertritt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern. Das Vertretungsrecht wird gemeinsam durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung ausgeübt.